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LG Frankfurt/Main, 17.01.2013 - 2-03 O 404/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zur Eilbedürftigkeit einer Einstweiligen Verfügung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.01.2013 - 3 O 404/12
31 Der Verfügungsgrund der Dringlichkeit entfällt nach allgemeinen Grundsätzen, wenn der Verfügungskläger im Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits seit längerer Zeit Kenntnis von den den Verfügungsanspruch begründenden Tatsachen hatte, von einer so gegebenen Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu begehren, aber schon länger keinen Gebrauch gemacht und durch dieses Zuwarten zu erkennen gegeben hat, dass es "ihm nicht eilig ist" (sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, vgl. etwa BGH GRUR 2000, 151 m.w.N.).